05.07.2012 - 10 Einrichtung einer Schiedsstelle - Übertragung a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Gromm
- Datum:
- Do., 05.07.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Seidel fragt an, warum die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen keine eigene Schiedsstelle haben soll. Frau Richter verweist auf die jahrelange Erfahrung des Amtes Klützer Winkel mit den anderen Gemeinden. Es hat sich bewährt nur eine gemeinsame Schiedsstelle einzurichten. Natürlich obliegt es der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen selbst, ob sie eine eigenständige Schiedsstelle einrichten bzw. beibehalten.
Frau Plieth ergänzt, dass sich eine gemeinsame Schiedsstelle für das Amt Klützer Winkel als günstiger darstellen würde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Landes- Schiedsstellengesetz- SchStG M-V ) die Aufgabe im eigenen Wirkungskreis- Errichtung einer Schiedsstelle- auf das Amt Klützer Winkel und dem Amtsvorsteher auf Dauer zu übertragen.
