11.06.2012 - 11.5 Lärmmessung Schlossstraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Fischer teilt mit, dass die Verkehrszählung in der Schlossstraße abgeschlossen ist. Der Antrag auf 30 km/h wurde vom Landkreis Nordwestmecklenburg abgelehnt. Es soll nun eine Schallpegelmessung erfolgen.

 

Frau Palm ergänzt, dass ebenfalls die Tonnagen geprüft werden müssen. Sie geht davon aus, dass die Straße nicht für Belastung ausgelegt ist. Ggf. müsste eine Tonnagenbegrenzung angeordnet werden.