05.06.2012 - 4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Mahnel stellt die Varianten zur Anlage eines Kreisverkehres vor, insbesondere die Vorzugsvarianten Nr. 4.

Zwischen dem Ausschuss und dem Planer wird abgestimmt, dass verschiedene Dinge noch abzuklären sind bis die Entwurfsphase startet.

 

Derzeit sind wird in der Vorentwurfsphase. Abzuklären sind insbesondere:

  1. Eine Verschiebung des Kreisverkehres in Richtung Sportanlage, um die Anbindung der Ortslage Wichmannsdorf besser zu gewährleisten.
  2. Verknüpfung des Kreisverkehres mit Rad- und Gehwegen. Hier soll insbesondere erreicht werden, dass Rad- und Gehwege auch das Wellcum-Center erreicht und gefahrlos eine Anbindung der Kreuzung Wichmannsdorf erfolgen kann.
  3. Für die Kapazität der Parkplatzanlagen wird abgeprüft, wie die Belegung der innerörtlichen Parkplätze ist.
  4. Die Nutzung des Privatgrundstückes sollte auf ein Minimum geschränkt werden, da Grunderwerb sonst in Größenordnungen erforderlich wird. Es ist insbesondere die Ausweisung baulichen Anlagen abzuprüfen, die Anlage des Lärmschwalles und wiederum die Kapazitäten für die zu errichtenden Parkplätze.

 

Man ist sich einige, dass der Vorentwurfsplan wie er jetzt vorliegt, zur Abstimmung in die Gemeindevertretung vorgelegt werden soll mit den Hinweisen des Bauausschusses.     

 

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt die vorgelegten Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 36, städtebauliche Strukturkonzepte, für das weitere Beteiligungsverfahren. Für das weitere Beteiligungsverfahren soll insbesondere das Strukturkonzept 4 verwendet werden.
  2. Mit dem Strukturkonzept 4, ergänzt um Kriterien zur baulichen Ausnutzung und zur Art der Nutzung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen (nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 BauGB).
  3. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .3

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage