07.05.2012 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Hoot macht umfangreiche Ausführungen zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Sie beantwortet dazu die Fragen der Stadtvertreter und informiert die eingearbeiteten Änderungen seit der Sitzung des Bauausschusses.

 

Es wird der Antrag gestellt, die Vorlage erneut in den Bauausschuss zu verweisen. Darüber lässt der Bürgermeister abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .14

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .8

Enthaltung:                                                        .1

 

Damit bleibt der Punkt auf der Tagesordnung.

 

 

Nach längerer Diskussion werden folgende Festlegungen getroffen:

-          die Fläche für das Dauerwohnen muss mindestens 60 % betragen

-          es sind keine Maschendrahtzäune und Doppelstabmatten zuzulassen

-          die Wasserflächen sind ungeteilt in gleicher Größe anzulegen

-          die Wendeanlage ist mit einem maximalen Durchmesser von 22 Meter anzulegen, hier ist durch das Planungsbüro erneut eine mögliche Reduzierung zu prüfen. 

 

 

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB). Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die

-          zu berücksichtigen sind,

-          teilweise zu berücksichtigen sind,

-          nicht zu berücksichtigen sind.

Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.

  1. Die Entwürfe der Planzeichnung, des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht werden gebilligt und für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung, des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. 
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
  6. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .14

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .3

Befangenheit:                                                        .0             

 

Die Neufassung der Planungsunterlagen sind dem Bauausschuss vorzulegen.

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Anlagen zur Vorlage

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