23.05.2012 - 23 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Radlerpe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), gefasst. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist nach Satzungsbeschluss bekannt zu machen, da er als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet wird. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2121&TOLFDNR=59767&selfaction=print