23.05.2012 - 32 Beschluss zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehren...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertreter diskutieren über die Beschlussvorlage.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt fest, dass das Bürgerbegehren der Initiative für Neuwahlen zur Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen, eingereicht am 03. April 2012, zur Durchführung eines Bürgerentscheides unzulässig ist.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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