23.05.2012 - 46 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 a "Restau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a für das Gebiet in Boltenhagen zwischen

-          der Strandpromenade im Nordosten,

-          der Promenade zur Seebrücke im Südosten,

-          der "Ostseeallee" im Südwesten und

-          der Mittelpromenade im Nordwesten;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß
    § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist gemäß
    § 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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