26.04.2012 - 7 Beschluss über die Berücksichtigung und Anwendu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Berücksichtigung und Anwendung der Vereinfachungsregelung mit einer Wertgrenze bis 5.000 Euro entsprechend der ausgewiesenen Alternative für die Erfassung geringwertiger beweglicher Vermögensgegenstände in der Eröffnungsbilanz.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0