26.04.2012 - 6 Beschluss der Haushaltssatzung der Stadt Klütz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Finanzausschussvorsitzende Herr Nevermann übergibt das Wort an Frau Schmidt.

 

Frau Schmidt macht grundsätzliche Ausführungen zum ersten neuen doppischen Haushaltsplan und erläutert die Zusammenhänge zwischen Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Investitionsplan. Nach den Unterlagen, die den Finanzausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurden, ist festzustellen, dass die Stadt Klütz das Jahr 2012 mit einen Jahresfehlbetrag von 533.900,- abschließt. Frau Schmidt erläutert, dass sie zwischenzeitlich bereits Änderungen vorgenommen hat. Zum Einen wurde die Kreisumlage angepasst, im versandten Plan wurde noch mit 43,3 % geplant. Diese wurde nach Beschluss des Kreistages auf 42,17 % angepasst. Zu dem besteht die Möglichkeit bei unausgeglichenem Ergebnishaushalt, soweit er denn durch Abschreibung entstanden ist, nach §18 Abs. 2 GemHVO Doppik eine Entnahme aus der Kapitalrücklage vorzunehmen. Dies hat Frau Schmidt in Höhe von 200.000,- Euro eingeplant. Letztendlich bleibt aber auch nach neuem Ausdruck des Ergebnishaushalts ein Jahresfehlbetrag von ca. 300.000 Euro. Dieser mindert das Eigenkapital, welches zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgestellt ist.

 

Der Finanzhaushalt stellt die wirklichen Zahlungsströme im Planungsjahr 2012 dar. Frau Schmidt weist hier insbesondere darauf hin, dass erkennbar ist, dass nicht die Investitionen zu einem Fehlbetrag an liquiden Mitteln führen, sondern der Saldo der laufenden Einzahlungen/ Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit. Sie verweist auf den Finanzhaushalt Zeile 59/60: Stand der liquiden Mittel zum 01.01. des Haushaltsvorjahres von 266.000,- Euro. Durch die Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 530.000,- Euro, nicht durch Investitionen, sondern vorrangig durch das laufende Geschäft, steht die Stadt Klütz am Ende des Haushaltsjahres mit -263.249,- Euro dar. Das bedeutet, dass zwingend Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufzunehmen sind. Dies wird Frau Schmidt entsprechend mit einplanen und die Haushalte in der Form der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorlegen.

Nach derzeitigem Stand wird es darauf hinauslaufen, dass ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Dieses Konzept wird dann im Finanzausschuss beraten, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg dazu auffordert.

In diesem Zusammenhang schlägt Frau Schmidt vor, den Kassenkreditrahmen auf 500.000,- Euro zu erhöhen.

Zusammenfassend lässt sich für die Stadt Klütz sagen, dass sowohl der Ergebnis-, als auch der Finanzhaushalt nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Es sind für die Zukunft Maßnahmen zu ergreifen, um den Ressourcenverbrauch entgegenzuwirken. Letztendlich wird mit Aufstellung des Haushaltssicherungskonzepts auch von der Stadt Klütz verlangt werden, dass über Erhöhung von Hebesätzen nachzudenken ist bzw. die freiwilligen Leistungen auf ein Mindestmaß zu kürzen sind.

Bis zur Stadtvertretersitzung, auf der der Haushalt beschlossen werden soll, sind noch folgende Änderungen einzuarbeiten.

-          Erträge bei der Mehrzweckhalle in Höhe von 4.500,- Euro

-          Erträge Parkplatz Schloss Bothmer i.H.v. 1.500,- Euro

-          Instandhaltung der Mittelnaht Schlossstraße (Konto: 52338001, Produkt: Gemeindestraßen) von 20.000,- Euro auf 32.000,- Euro erhöhen

 

Frau Schmidt weist die Finanzausschussmitglieder daraufhin, dass nach den Informationen, die die EGS am Anfang der Sitzung geliefert hat, die Stadt Klütz verpflichtet ist, eine Rückstellung von 50.000,- Euro, die die Stadt Klütz bei Schlussrechnung der Städtebauförderung zu zahlen hat, zu bilden. Diese Rückstellung wird in diesem Jahr in der Höhe ebenfalls den Ergebnishaushalt verschlechtern, um dann aber im Jahr 2014 nur den Finanzhaushalt zu belasten. Auch diese Änderung wird bis zur Stadtvertretersitzung von Frau Schmidt eingearbeitet.

Die Finanzausschussmitglieder legen weiter fest, dass als Unterlagen zur Stadtvertretersitzung, die gleichen Unterlagen versandt werden sollen, wie zur Finanzausschusssitzung,

D.h.: 1 x Ergebnishaushalt, 1 x Finanzhaushalt, 1 x Teilergebnishaushalt und 1 x Investitionsplan

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.

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