24.04.2012 - 6 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 a "Restau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Di., 24.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Festlegung:
Nicht Strandversorgung, sondern Gastronomie als Ausweisung im Plan.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zwischen der Strandpromenade im Nordosten, der Promenade zur Seebrücke im Südosten, der "Ostseeallee" im Südwesten und der Mittelpromenade im Nordwesten; soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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453 kB
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