08.05.2012 - 4 Bestätigung der Niederschrift vom 20.03.2012

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu Punkt 2.1 der Niederschrift vom 20.03.2012 hinterfragt Herr Kohl, ob von Seiten der Verwaltung eine Klärung stattgefunden hat. Frau Pettkus (Amt Klützer Winkel) erörtert den Sachstand zur Entnahme von Löschwasser im ehemaligen Feuerlöschteich Fliemstorf, das lt. Aussage von Herrn Gromm (Kreisfeuerwehrführer) aus jedem Gewässer Löschwasser entnommen werden kann sofern Gefahr in Verzug ist – festgelegt im Gesetz für Brandschutz und Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren / Gesetz über Katastrophenschutz für das Land Mecklenburg-Vorpommern § 24 Duldungspflicht der Grundstückseigentümer und Besitzer.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .5

davon anwesend:                                          .4

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0