29.03.2012 - 8.2 Errichtung einer Straßenbeleuchtung von Klütz n...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Bauausschuss spricht sich für folgende Variante aus:

Derzeit ist lediglich das Kabel zu verlegen mit Schlaufen. Die Aufstellung der Beleuchtungskörper sollte auf das Land Mecklenburg-Vorpommern verlagert werden, wenn dieses die Schloßanlage erschließen.

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