01.03.2012 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Schulzenhufe

 

Es wird die Nachfrage gestellt, wann die Arbeiten an der Schulzenhufe erfolgen werden.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass zuvor eine Kanalbefahrung zu erfolgen hat, um alle Einleitungen festzustellen. Die Dimension der Leitungen ist abhängig von den Einleitmengen und Anschlüssen. Eine Überprüfung erfolgt durch das Ing.- Büro Möller.

 

Bürgerinitiative Beckerwitz

 

Herr Wenke stellt die Frage als Sprecher der Bürgerinitiative „Wohnen auf dem Land – Keine Massenunterkunft“, wann er mit einer Beantwortung seines Schreibens durch den Bürgermeister rechnen kann.

 

Der Bürgermeister berichtet den Anwesenden über die beiden Bürgerinitiativen. Er bittet in diesem Zusammenhang um eine sachliche Diskussion hier im Rahmend er öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. Pro und Contra sind zu den Vorhaben abzuwiegen. Im Anschluss wird eine Abstimmung durch die Gemeindevertretung erfolgen.

 

Herr Mevius nimmt Bezug auf die Hauptsatzung der gemeinde Hohenkirchen, insbesondere auf die Rechte und Pflichten eines Bürgermeisters zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Wenn seitens der Gemeindevertretung Änderungen der Hauptsatzung gewünscht werden, ist das hervorzubringen und durch die Gemeindevertretung zu beschließen. Die Fragestellung einer Beratung von Bauanträgen im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil einer Sitzung wird zudem am 14.03.2012 während der Bürgermeisterberatung des Amtes Klützer Winkel erörtert werden, um hier eine abschließende Festlegung zu treffen.

 

Der Bürgermeister geht auf die Berichterstattung der Presse ein. Er konstatiert, dass für die Ortslage Beckerwitz die Darstellungen des Flächennutzungsplanes maßgebend sind. Die Anwohner, die sich der Bürgerinitiative Beckerwitz angeschlossen haben, wohnen alle innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes (WA) im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9.

 

Herr Wenke stimmt der Verfahrensweise nicht zu. Die Öffentlichkeit ist nicht rechtszeitig involviert worden. Eine Beschlussfassung zu einem „Neubau einer gewerblichen Massenunterkunft“ ist einfach nichtöffentlich beraten und beschlossen worden. Bei einem solchen Vorhaben wird von den Gemeindevertretern erwartet, dass die Öffentlichkeit informiert wird.

 

Herr Peplau ergänzt, dass bereits mehrere Varianten der Containeranlage vorgestellt worden sind. Für den Bau einer Massenunterkunft hält er eine Bauleitplanung für dringend erforderlich. Er schlägt daher vor, den Beschluss der Gemeindevertretung zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB aufzuheben und eine Bauleitplanung vorzubereiten.

 

Herr Mevius ergänzt zum Sachverhalt, das laut heutiger Aussage (17 Uhr) des Landkreises NWM, Frau Zecher und Herr Hamouz, der Bauantrag zum Neubau der betriebsnotwendigen Unterkünften für Saisonarbeitskräfte nur nach Vorlage eines Nachweises über die Häuslichkeit durch den Bauherren positiv beschieden werden wird. Der Bauantrag wird abgelehnt, wenn dies nicht erwiesen wird.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist insofern unerheblich, da der Landkreis Genehmigungsbehörde ist.

Die in diesem Zusammenhang hervorgebrachten Hinweise und Bedenken der Bürger werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung ist bemüht, künftig bürgerfreundlicher und informativer zu handeln. Das Amt wird aufgefordert, zeitnah mehr Informationen in Form von Zwischenbenachrichtigungen oder Beantwortungen zu Anfragen von Bürgern zu liefern.

 

In diesem Zusammenhang erinnert Herr Baumann an seinen Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung in Hohen Wieschendorf. Der Antrag und seine Schreiben vom 12.12.2011 blieben bisher unbeantwortet.

 

Der Bürgermeister verweist auf den kommenden Bauausschuss, welcher am 13.03.2012 stattfinden wird. Hier wird diese Anfrage erneut beraten und eine Empfehlung an die Gemeindevertretung gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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