22.02.2012 - 11 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Müller vom Planungsbüro BAB erläutert die Vorlage und erklärt auch, dass die sportliche Nutzung sowie die Kleingärten von dieser Planung ausgeschlossen sind.

 

Herr Kohl erkundigt sich bei Herrn Baasner vom Zweckverband Wismar, ob bei den geplanten baulichen Maßnahmen im Amselweg bereits Anschlusspunkte für diese Planung berücksichtigt werden. Herr Baasner teilt mit, dass diese Planung ebenfalls berücksichtigt wird.

 

Herr Schmidt- Hahn merkt an, dass vom Planungsbüro BAB, sofern die Planung nicht umgesetzt wird, keine Kosten für die Gemeinde entstehen dürfen. Herr Müller bestätigt, dass nur bei einer Umsetzung auch Kosten für die Gemeinde entstehen.

 

Beschluss:

1. Für das Gebiet: Ortslage/ Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstück-Nr. 219/8 (teilw.) soll ein

Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet  und umfasst eine Fläche von ca. 1,40 ha.

   

    Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohn- und Ferienwohnsiedlung auf einer Fläche von ca. 1,40 ha des Flurstückes- Nr. 219/8.

-          Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet ( SO ) mit der Zweckbestimmung „Wohn- und Ferienwohngebiet“ festzusetzen.

        

2. Die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und  Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und im Plan festzusetzen.

    

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .6

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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