01.03.2012 - 7 Beschluss über die Berücksichtigung und Anwendu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kutz meldet sich zu Wort und ist der Auffassung, dass eine Darstellung mit einem Euro bei entsprechenden Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu 5.000,- Euro als nicht gut anzusehen ist.

Herr Peplau übergibt Frau Maaß das Wort. Frau Maaß informiert, dass mit der Eröffnungsbilanz erstmalig ein vollständiger Überblick über das Vermögen und die Schulden der Gemeinde Hohenkirchen dargestellt wird. Die Vereinfachungsregelung mit einer Wertgrenze bis 5.000,- Euro ermöglicht es lediglich für die Eröffnungsbilanz die Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 410,- Euro bis 5.000,- Euro mit dem Erinnerungswert von 1,- Euro je Vermögensgegenstände anzusetzen. Die Vereinfachungsregelung greift bis zum Stichtag 31.12.2007. Alle ab dem Haushaltsjahr 2008 angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten.

Frau Maaß verweist darauf, dass grundsätzlich die nachgewiesenen Anschaffungs- und Herstellungskosten als Bewertungsgrundlage herangezogen werden. Oftmals sind diese nicht mehr genau ermittelbar oder der zeitliche Aufwand zur Ermittlung ist nicht vertretbar oder gerechtfertigt.

Weitere Fragen bestehen nicht.

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Berücksichtigung und Anwendung der Vereinfachungsregelung mit einer Wertgrenze bis 5.000 Euro entsprechend der ausgewiesenen Alternativen für die Erfassung geringwertiger beweglicher Vermögensgegenständen der Eröffnungsbilanz.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0