23.02.2012 - 10.3 Ausgleichsbepflanzung B-Plan Nr. 29 - Bhimajyani

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Für das entsprechende Ausgleichserfordernis des B-Planes Nr. 29 der Stadt Klütz wird folgender Vorschlag unterbreitet:

Die Fläche am Ortseingang aus Richtung Wismar könnte für die benötigte Kompensationsfläche ausreichend sein. Das heißt, die Fläche würde vollständig durch den Vorhabenträger beräumt und entsprechend renaturiert werden können.