23.02.2012 - 10.2 Radwegebau/Gehweg in Grundshagen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Zimmer verlässt den Sitzungssaal.

 

Es wird nochmals der Lückenschluss zwischen Kreuzung Grundshagen bis Ortslage empfohlen. Problem wird dabei die Grabenumführung sein. Ansonsten kann auf der Seite des Trockenwerkes ohne weiteres die Gehwegplanung fortgeführt werden. Es werden zwar Gründe wie zu wenig Rad- und Fußgängerverkehr genannt, jedoch sollte im Rahmen eines angestrebten attraktiven Radwegenetzes hier der Lückenschluss weiter forciert werden.

Die Planung ist dringend zu beauftragen.

 

 

In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister auf ein klärendes Gespräch am 28.02.2012 zwischen der Stadt Klütz, dem Straßenbauamt Schwerin und dem Landwirtschaftsbetrieb, Herrn Griese, hin. Hierbei geht es um die letzten fehlenden Einverständniserklärungen zum Bau des Radweges zwischen Klütz und Grundshagen.

 

 

Beschluss:

Für den 2. Bauabschnitt, sprich den Lückenschluss zwischen Kreuzung Grundshagen bis in die Ortslage Grundshagen wird Herr Thomas Zimmer beauftragt, eine entsprechende Kostenermittlung vorzubereiten und dem Finanzausschuss und der Stadtvertretung zur Vorlage zu bringen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

Herr Thomas Zimmer

 

 

Herr Zimmer nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Herr Dobberschütz gibt in diesem Zusammenhang nochmals den Hinweis, dass sich im Bereich des Gehweges in Grundshagen eine Leitung des Zweckverbandes, sprich eine Regenwasserentwässerungsleitung befindet.

Da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt, ist der Landkreis als Straßenbaulastträger auch Eigentümer dieser Leitung. Der Zweckverband erhebt keine Ansprüche an dieser Leitung, wird jedoch im Vorfeld noch eine Befragung an alle Grundstückseigentümer vornehmen.

Das hier anfallende Drainagewasser oder ggf. auch Regenwasser wird zwar hier gesammelt und abgeleitet; es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung hierfür seitens der Gemeinde oder des Zweckverbandes, da für die Ortslage eine Versickerungssatzung besteht.  

 

Herr T. Zimmer nimmt wieder an der Sitzung teil.

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