16.01.2012 - 7 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Hoth vom Planungsbüro Mahnel macht Ausführungen zum Sachverhalt. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits durch die Stadtvertretung gefasst. Jetzt steht der Beschluss zum Vorentwurf auf der Tagesordnung. Sie beantwortet in dem Zusammenhang die Fragen der Stadtvertreter.

 

Herr Jung bittet um eine Berichtigung auf der Seite 10 der Begründung.

Hier muss es unter Punkt 3.2 im 4. Absatz „Schulweg“ heißen und nicht „Schulstraße“. 

 

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt  Klütz billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (inklusive Umweltbericht) für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  2. Die Planunterlagen sind im Amt Klützer Winkel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist darzustellen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abstimmung des Detaillierungsgrades und des Umfanges der Prüfung der Umweltbelange dient. Eine Eingriffsregelung ist noch nicht Bestandsteil der Unterlagen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.
  4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .13

Zustimmung:                                                        .13

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage