31.01.2012 - 6 Gemeinde Hohenkirchen 7. Änderung des Teilfläch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der anwesende Planer, Herr Mahnel, macht zu den zwei Bauleitplanverfahren Ausführungen. Er geht dabei näher auf die Stellungnahmen des  LUNG und des Landkreises ein. Entsprechende Regelungen sind in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Es hat der Rückbau der baulichen Anlagen zu erfolgen. Der Ausgleich und die Ersatzbelange sind gesichert. Der Baumbestand ist mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Hinsichtlich der Zufahrtsregelung bedarf es noch einer Abstimmung mit dem Landkreis. Es wird angeregt, die Zufahrt senkrecht auf die Kreisstraße auszuführen. Herr Mahnel schlägt die Einziehung der Verkehrsfläche zu einen Fuß- und Radweg vor, da die Fläche derzeitig auch nicht für den PKW oder landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung steht. Auf diese Weise kann auf den rechtwinkligen Ausbau verzichtet werde. Es ist lediglich eine neue Ausschilderung nötigt. 

An den Anlieger Herrn Dubbert sowie an andere Eigentümer im Außenbereich ist eine entsprechende Information zu geben. Dieser Punkt ist in der Abwägung mit einzuarbeiten.

 

Herr Arlt weist darauf hin, dass es sich bei dem Gelände um einen ehemaligen Tankstellenstandort handelt und er bittet um eine Abfrage beim Altlastenkataster des Landkreises, um diese Standortfrage nochmals zu prüfen.

 

Vorbehaltlich der Klärung der Erschließung, dass heißt die Abstimmung mit dem Landkreis und auch die Abstimmung hinsichtlich dem Hinweis zu den Altlasten, verliest Frau Dr. Bernier den Beschlussvorschlag.     

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahren ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die

-            zu berücksichtigen sind,

-            teilweise zu berücksichtigen sind,

-            nicht zu berücksichtigen sind.

Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow für das weitere Beteiligungsverfahren.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben.
  3. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Stellungnahmen der Betroffenen sind einzuholen.
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0