10.01.2012 - 5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Di., 10.01.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu diesem TOP ist Herr Müller vom Planungsbüro BAB anwesend. Er informiert die Anwesenden ausführlich über das Ziel des Bebauungsplanes, wonach zwischen dem Sportplatz und den Kleingärten eine Wohnmischbebauung erfolgen soll. Es gab Gespräche mit dem Amt für Raumordnung, wo angedeutet wurde, dass eine solche Bebauung möglich ist. Er weißt ausdrücklich darauf hin, dass eine reine Wohnbebauung in Zierow nicht mehr möglich ist, da die Gemeinde Zierow die Kapazitätsgrenzen hier voll ausgeschöpft hat. Die Wohnmischbebauung beinhaltet, die kombinierte Bebauung von Wohn- und Ferienhäusern. Ziel der Gemeinde Zierow ist es, Teile der Wohnbebauung als „Altersgerechtes Wohnen“ umzusetzen. Frau Höhne fragt nach, ob nicht zu befürchten sei, dass durch die Ferienhausnutzung die vorhandenen Wohnhäuser gestört würden. Herr Müller antwortet, dass Ferienhausbebauung und Wohnbebauung immisionsschutzrechtlich gleich bewertet werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Für das Gebiet: Ortslage/ Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstück-Nr. 219/8 (teilw.) soll ein
Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 1,40 ha.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohn- und Ferienwohnsiedlung auf einer Fläche von ca. 1,40 ha des Flurstückes- Nr. 219/8.
- Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet ( SO ) mit der Zweckbestimmung „Wohn- und Ferienwohngebiet“ festzusetzen.
2. Die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und im Plan festzusetzen.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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