28.12.2011 - 2 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mi., 28.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Pardun eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Von 13 Gemeindevertretern sind 9 anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gewährleistet.
Frau Pardun teilt mit, dass durch die BfB Fraktion Widerspruch zur Durchführung der heutigen Sitzung eingelegt wurde. Dieses Schreiben vom 27.12.2011 ist am 28.12.2011 im Amt eingegangen. Frau Pardun verliest das Schreiben und teilt mit, welche Belange gegen diesen Antrag sprechen. Insbesondere
Der heutige Sitzungstermin ist der erste Termin, der zur Ernennung des ehrenamtlichen Bürgermeisters geeignet ist.
Es liegen einige Beschlüsse vor, die einer Entscheidung noch im Jahr 2011 bedürfen, da es sich um Fristsachen handelt.
Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde nicht verletzt. Es handelt sich nicht um eine Dringlichkeitssitzung. Es findet heute eine ordentlichen Sitzung statt, die mit den ordentlichen Ladungsfristen geladen wurde. Der § 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen besagt, dass die Gemeindevertretung vom Bürgermeister einzuberufen ist, sooft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Vierteljahr. Die Geschäftslage erfordert die heutige Sitzung.
Frau Pardun fragt an, ob die Sitzung durchgeführt werden soll. Alle Anwesenden stimmen der Durchführung der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zu.
Frau Plieth erfragt, durch wen das Schreiben der BfB-Fraktion vom 27.12.2011 unterschrieben wurde. Frau Pardun informiert über den Absender des Schreibens. Frau Plieth äußert, sie als Fraktionsvorsitzende hatte keine Kenntnis von diesem Schreiben.
