17.01.2012 - 9 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Es besteht dringender Bedarf ein Planungsbüro zu benennen.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1  BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 22 B als Satzung gemäß Anlage.

 

  1. Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage