13.12.2011 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Mahnel erläutert ausführlich die durch den Bauausschuss vorgebrachten Änderungen in der Begründung des B-Planes.

Zu diesem Zweck übergibt er an die Gemeindevertreter entsprechende Ausdrucke des Teil B –Text in dem die Belange des Bauausschusses berücksichtigt wurden.

Die Änderungen betreffen unter anderem Höhenlage, Fertigfußboden, gestalterische Festsetzungen, Einfriedungen, frei wachsende Hecken, Dachaufbauten und Gauben.

Auf Anfrage wird bestätigt, dass die Abstimmung mit Herrn Dr. Guth stattgefunden hat.    

 

 

Beschluss:

1.      Aufgrund des Abwägungsbeschlusses wurden die Planunterlagen ergänzt. Die Belange des Abwägungsbeschlusses wurden beachtet und eine rechtssichere Grundlage für die zukünftige Ausnutzung auf den Grundstücken geschaffen.

 

2.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 gefasst.

 

3.      Der Bebauungsplan ist bei genehmigtem Flächennutzungsplan rechtskräftig bekannt zu machen. Sollte vor Genehmigung des Flächennutzungsplanes eine Umsetzung des Bebauungsplanes erforderlich sein, ist der Bebauungsplan bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung zu beantragen.

 

4.      Nach Schaffung der Voraussetzungen ist der Bebauungsplan rechtskräftig bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .12

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0