06.12.2011 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Folgende Punkte in der Begründung des B-Planes müssen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung noch mal überarbeitet werden.

 

Punkt 7: Höhenlage

Erdgeschossfußboden und Rohbau werden ersetzt durch Fertigfußboden.

 

Punkt 7: Firstpunkt und Oberkante als höchster Punkt

werden den jeweiligen Gebieten zugeordnet.

 

II Festsetzung über die äußere Gestaltung

unter 2. wurde geklärt, was unter senkrechten Anbauten zu verstehen ist,

 

unter 4. Dachaufbauten – ist abzuklären, welche Winkelverhältnisse für Dachaufbauten, Sattelgauben und für Frontspieße zulässig sein sollten, wünschenswert wäre, dass dort eine gleiche Dachneigung erreicht werden kann.

 

5. Außenwände werden in Klinkermauerwerk ausgeführt in den vorgegebenen Farben,

im 3. Satz unter (1) muss das Wort „ausgefacht“ ausgetauscht werden.

 

Punkt 7: Einfriedungen

Der Absatz 2 muss verständlicher formuliert werden.

Absatz (4) aus „frei stehende“ wird „frei wachsende“ Hecke.

 

Punkt 9: Grundstücksfreiflächen

Der Absatz 2 wird gestrichen.

 

Der Bauausschuss verständigt sich weiterhin zu I. Punkt 6 – von der Bebauung freizuhaltende Flächen

Im B-Plan ist derzeit festgeschrieben, dass Garagenstellplätze und Carports hinter der Mauer errichtet werden dürfen. Es wird befürchtet, dass die Dachaufbauten über die Abgrenzungsmauer hinweg zu sehen sind. Eine Änderung dieser Festsetzung würde eine Neuauflegung des Planes bedeuten und gleichzeitig müsste das Einvernehmen mit Herrn Dr. Guth hergestellt werden. Dieses wird als schwierig betrachtet.

 

Frau Hain lässt nur zu diesem Punkt abstimmen:

6 Mitglieder stimmen dafür, dass die Festsetzung so bleibt, wie im B-Plan festgeschrieben.

1 Gegenstimme  

 

Anschließend bringt Frau Hain den Satzungsbeschluss zur Abstimmung. 

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.      Aufgrund des Abwägungsbeschlusses wurden die Planunterlagen ergänzt. Die Belange des Abwägungsbeschlusses wurden beachtet und eine rechtssichere Grundlage für die zukünftige Ausnutzung auf den Grundstücken geschaffen.

 

2.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 gefasst.

 

3.      Der Bebauungsplan ist bei genehmigtem Flächennutzungsplan rechtskräftig bekannt zu machen. Sollte vor Genehmigung des Flächennutzungsplanes eine Umsetzung des Bebauungsplanes erforderlich sein, ist der Bebauungsplan bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung zu beantragen.

 

4.      Nach Schaffung der Voraussetzungen ist der Bebauungsplan rechtskräftig bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0