13.12.2011 - 11 Beschluss zur Vermögensübertragung des Bauhofes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Katrin Pardun
- Datum:
- Di., 13.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertreter hinterfragen einige Positionen wertmäßig. Frau Schmidt, Leiterin Finanzen der Kurverwaltung, beantwortet die Fragen.
Punkt 4 des Beschlussvorschlages ist hinsichtlich der Grundstücksgröße auf 4.140 m² zu ändern.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass folgende Vermögensübertragungen den Bauhof betreffend in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Kurverwaltung erfolgen:
1 | Fahrzeuge und Technik Bauhof inkl. Werkausstattung mit einem Wert von
|
156.547,42 |
2. | Gebäude Bauhof mit einem Wert von
| 450.000,00 |
3. | Kalthalle Bauhof mit einem Wert von
| 171.769,00 |
4. | Grundstück Bauhof (Flur 9, Flurstück 9/59, Gemarkung Tarnewitz), 4.140 m² mit einem Wert von
|
771.750,00 |
| Gleichzeit wird das ½ Grundstück der Kurverwaltung der Gemarkung Tarnewitz, Flur 2, Flurstück 62 mit einem Wert von sowie die bisher gezahlten Planungs- und Erschließungskosten mit einem Wert von dem Vermögen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen übertragen.
Diese Werte (ehemaliger Kaufpreis und die gezahlten Planungs- und Erschließungskosten) sind auf den Wert des übertragenen Grundstücks Bauhof anzurechnen. Der übersteigende Betrag in Höhe von 561.821,41 wird unentgeltlich in das Sondervermögen Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen eingelegt. |
150.000,00
59.928,59 |
