13.12.2011 - 11 Beschluss zur Vermögensübertragung des Bauhofes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertreter hinterfragen einige Positionen wertmäßig. Frau Schmidt, Leiterin Finanzen der Kurverwaltung, beantwortet die Fragen.

 

Punkt 4 des Beschlussvorschlages ist hinsichtlich der Grundstücksgröße auf 4.140 m² zu ändern

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass folgende Vermögensübertragungen den Bauhof betreffend in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Kurverwaltung erfolgen:

 

1

Fahrzeuge und Technik Bauhof inkl. Werkausstattung mit einem Wert von

 

 

156.547,42 €

2.

Gebäude Bauhof mit einem Wert von

 

450.000,00 €

3.

Kalthalle Bauhof mit einem Wert von

 

171.769,00 €

4.

Grundstück Bauhof (Flur 9, Flurstück 9/59, Gemarkung Tarnewitz), 4.140 m² mit einem Wert von

 

 

771.750,00 €

 

Gleichzeit wird das ½ Grundstück der Kurverwaltung der Gemarkung Tarnewitz, Flur 2, Flurstück 62 mit einem Wert von

sowie die bisher gezahlten Planungs- und Erschließungskosten mit einem Wert von

dem Vermögen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen übertragen.

 

Diese Werte (ehemaliger Kaufpreis und die gezahlten Planungs- und Erschließungskosten) sind auf den Wert des übertragenen Grundstücks Bauhof anzurechnen. Der übersteigende Betrag in Höhe von 561.821,41 € wird unentgeltlich in das Sondervermögen Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen eingelegt.

 

150.000,00 €

 

59.928,59 €

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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