22.11.2011 - 12 BebauungsplanNr. 20.2 "Dünenweg 21...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Es sind wieder 7 Mitglieder anwesend.

 

Beschluss:

Folgende Beschlussfassung wird empfohlen:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.       Für das ca. 1,5 ha große Gebiet in Boltenhagen unmittelbar an der Gemarkungsgrenze nach Redewisch im Norden, der nördlichen Grundstücksgrenze des Dünenweges 17 im Süden,

im Einzelnen die Flurstücke: 13/3, 13/4, 13/6, 13/7, 13/8, 13/9, 13/10, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 37/10, 14/2, 14/3, 14/4 allesamt Gemarkung Boltenhagen in der Flur 1, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 20.2 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

Es wird folgendes Planziel verfolgt:

Sondergebiet eines Hotels und/oder betreutes Wohnen, Schutz des Grüns sowie Küstenschutz.

 

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0