07.11.2011 - 13 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Schultz macht Ausführungen zum Sachverhalt und beantwortet die Fragen der Stadtvertreter.

 

Beschluss:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt  Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in den als Anlage dargestellten Bereichen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt für das Gebiet „Am Klützer Bach“.

2.       Die Planbereichsgrenzen sind beigefügter Skizze zu entnehmen. Es handelt sich um Flächen, die sich zwischen der Boltenhagener Straße und dem Thurow befinden. Die Flächen werden im Norden durch den vorhandenen Geh- und Radweg begrenzt.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.       Mit den Planungszielen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren zur Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beteiligen. Die Planungsziele bestehen in der Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes. Die Beteiligung dient der Abstimmung zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange.

5.       Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind auszuwerten.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .