07.11.2011 - 21 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Durch die Stadtvertreter werden einige Fragen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 aufgeworfen. Da Frau Pardun noch zu dieser Sitzung erwartet wird, wird der Tagesordnungspunkt bis zu ihrer Anwesenheit zu verschieben.

 

Die Verschiebung des Tagesordnungspunktes findet Zustimmung bei den Stadtvertretern. 

 

Ab 21.20 Uhr nimmt Frau Pardun an der Sitzung teil. Damit wird jetzt der 1. Nachtragshaushalt 2011 behandelt.

 

Frau Schultz informiert darüber, welche Fragen durch die Stadtvertreter aufgeworfen wurden.

Herr Schmoldt hatte vorgetragen, dass es eine Rücklage von 300.000,00 € gab, die hier so nicht in der Zahlenaufstellung sichtbar ist.

 

Frau Pardun erläutert, wie die jetzige Rücklage in Höhe von 162 T€ gebildet wurde.    

 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung wird intensiv diskutiert. Insbesondere wird festgelegt, für welche Maßnahmen Mittel aus der Rücklage entnommen werden sollen.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Anlagen.

 

neuer Gesamthaushalt:

Verwaltungshaushalt:                            3.474.800 Euro

Vermögenshaushalt:                            2.047.800 Euro

Gesamthaushalt:                            5.522.600 Euro

 

Gleichzeitig wird beschlossen, im Haushalt folgende Prioritätenliste abzuarbeiten:

1.       Parkplatz Bothmer

2.       Sanierung Mühle

3.       Straße Lindenring

4.       Straße Oberhof 

5.       Planung Straßenbau Goldbeck-Arpshagen

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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