07.11.2011 - 20 Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jung erläutet den Sachverhalt. Als Tischvorlage liegt den Stadtvertretern eine Stellungnahme bzw. Empfehlung des Handwerker- und Gewerbevereins vor. Dieses Schreiben ist erst heute eingegangen. Herr Jung erläutert, dass mit dieser Verordnung für die Stadt die Option offen gehalten wird, noch an anderen Stellen Parkgebühren aufzustellen. Vorläufig wurde auf dem Markt und am Parkplatz Schoß Bothmer ein Automat aufgestellt. Bisher wurden auf dem Parkplatz Schloß Bothmer unberechtigt Gebühren erhoben. Dieses soll mit der Verordnung geheilt werden. Die Anschaffung weiterer Automaten ist nicht geplant.

 

Von den Stadtvertretern wird hinterfragt, ob in der Verwaltung ein Anschreiben des Landes M-V bzw. dessen Bevollmächtigten vorliegt, indem die Stadt aufgefordert wird, die Kassierung von Parkplatzgebühren am Schloß zu unterlassen.

Frau Schultz erklärt, dass ihr dieses Anschreiben nicht bekannt ist. Es ist zu prüfen, ob es im Amt vorhanden ist und sollte dann der Stadtvertretung vorgelegt werden.   

 

Nach eingehender Diskussion werden folgende Änderungen in dem Entwurf der Verordnung festgelegt:

§ 3:  erste Spalte der Tabelle:

        Austausch der Worte „Krad/Kleinbus/PKW“  gegen die Worte: „ Alle Kraftfahrzeuge“

§ 3: Es wird der Punkt (7) Schloßstraße, Kurzparken   - zusätzlich aufgenommen

§ 3:  neu ist aufzunehmen: In der Schloßstraße wird eine Kurzzeitparkzone (Parkdauer 0,5 h) 

        in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingerichtet.

 

Frau Palm bittet darum, dass sich die Ausschüsse der WTU, der HA und SV noch mal mit dem Anliegen des Handwerker- und Heimatvereins beschäftigen.   

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Klütz (Parkgebührenverordnung).

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0