07.11.2011 - 14 B- Plan Nr. 29 der Stadt Klütz für das Gebiet "...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Da der Beschlussvorschlag des Bauausschusses vom Vorschlag auf der 1. Seite der Beschlussvorlage abweicht, wird über die Beschlussformulierung und richtige Darstellung im Lebenslauf diskutiert.

Intensiv wird darüber diskutiert, in welcher Form die Wohn- und Feriennutzung festgesetzt bzw. erlaubt werden soll.

 

Beschluss:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Klütz für das Gebiet „Am Klützer Bach“.

2.       Die Planungsgrenzen sind beiliegender Skizze zu entnehmen.

3.       Die Planungsziele bestehen im Folgenden:

-          Die Wohnbauflächen werden verändert von WR auf WA genommen.

-          Untersuchung und Überprüfung von Baumöglichkeiten auf Flächen, die derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt sind.

-          Für die Einbeziehung von Grünflächen zu Zwecken der Bebauung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

-          Einbindung der vorhandenen naturräumlichen Elemente in die Bauvorhaben

-          Gestaltung eines harmonischen Übergangs in die Landschaft. Wasserflächen

-          Abklärung der technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen.

-          Regelung der Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse.

-          Die Stellplätze zugunsten des Jugendclubs sollen im Bereich am Thurow erhalten bleiben. Die Festsetzung von Bauflächen ist als Allgemeines Wohngebiet am Thurow vorgesehen.

-          Sonderbauflächen für Wohnen und Ferienwohnungen berücksichtigt werden mit einem Anteil von 75 zu 25 (Wohnen – Ferienwohnung).  

-          Die geplanten Größen der Baugrundstücke (Baugebietsfläche) liegen „Am Thurow“ zwischen ca. 650 m² und 1.000 m² und auf dem weiteren größten Teil des Plangebietes zwischen ca. 1.200 m ² und ca. 1.800 m².

-          Variante mit Wegeführung, da der Bereich kein Ressort, sondern eingebundenes Stadtteil werden soll.

-          Haus I entweder 4 WE (2 WE im EG altengerecht) oder 2 Gebäude mit je 2 WE.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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