08.11.2011 - 9 B- Plan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst "Ortslage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Neick erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort an Herrn Mahnel.

Im Zuge der Vorbereitung des Beschlusses sind die Stellungnahmen zum erneuten Entwurf spät eingegangen. Die Träger öffentlicher Belange haben teilweise spät reagiert, deshalb konnten die Unterlagen in der Kurzzusammenfassung erst am heutigen Abend vorgelegt werden. Durch die Forst hat es eine telefonische Rückmeldung heute erst gegeben.

Grundsätzlich gibt es keine Änderungen im Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Die Ver- und Entsorgung stellt noch einen Schwerpunkt der Diskussion dar. Durch das Ing.-büro wurde die anfallende Menge des Oberflächenwassers berechnet. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über die Grünflächen. Die untere Wasserbehörde fordert die Klärung der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers noch präziser zu fassen. Bisher sind die Nachweise nur aufgrund technischer Berechnungen erfasst.

Die Forst hat ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt. Die Stellungnahme des Forstamtes soll bereits im Amt vorliegen. Als Ausgleichsfläche für den B-Plan wird der Vorschlag unterbreitet, die Straßenführung in Neuenhagen entlang des Straßenkörpers in Richtung Harkensee als Ausgleich Bäume zu pflanzen.

 

In der Diskussion wird der Vorschlag unterbreitet, auch die Ortslage Neuenhagen, wo bereits Fällungen stattgefunden haben, Kastanien zu pflanzen.

 

Beschluss:

1.     Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

-          nicht berücksichtigte Anregungen.

2.     Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst sind  – in der Begründung berücksichtigt.

3.     Das Bauamt des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Bürger, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.     Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .12

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0