08.11.2011 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Da Herr Neick befangen ist, übergibt er die Leitung der Sitzung an Frau Kähler.

 

Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt. Die Erstellung des B-Plane soll eine Heilung der vorhandenen B-Pläne beinhalten. Es hat sich im Zuge der Umsetzung ergeben, dass nicht sämtliche Grundstücke in der Nutzung beansprucht werden wie festgesetzt. Auf Teilen von Mischgebieten sind auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser vorhanden. Hier soll jetzt versucht werden, Wohnnutzung auch mit Beherbergungsnutzung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen zu schaffen. In der Diskussion wird nachgefragt, was als Gewerbe zulässig ist. Herr Mahnel antwortet, dass nur nichtstörendes Gewerbe möglich ist, dazu gehören mitunter Versorgung, Handwerk und Ferienwohnungen. Der Bestand muss geprüft werden. Es muss im Verfahren geprüft werden, wo Ferienwohnungen vorhanden sind.

Im Anhörungsverfahren soll dieses geklärt werden.

 

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19.

2.      Planungsziel ist die rechtliche Regelung einer Bebauung in Form von Wohn- und Feriennutzungen (Ferienwohnungen, Ferienhäuser).

3.      In den Bebauungsplan werden Festsetzungen bisher rechtskräftiger Bebauungspläne zum Maß der baulichen Nutzung übernommen. Hierzu zählen zum Beispiel der Bebauungsplan Nr. 2, der Bebauungsplan Nr. 9, der Bebauungsplan Nr. 12, und bisher nicht bebaute Bereiche.

4.      Für das Gebiet ist das Planungsziel zu ermitteln und die Planungsanzeige beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg zu stellen.

5.      Die Kapazitäten, die nicht mehr als Wohnnutzung genutzt werden, sind der Gemeinde entsprechend gutzuschreiben.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .12

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .3             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

Herr Neick, Herr Semrau und Herr Peters

 

Herr Neick übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.