25.08.2011 - 8 Informationen zur Abstimmung von Ausgleichmaßn...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Mahnel erläutert, dass die Eingriffs- und Ausgleichsregelung für die Realisierung des Kaufhauses Stolz ca. 1.000 m² Heckenbepflanzung sowie 18 Einzelbäume zugunsten der Stadt auf städtischen Grundstücken auszugleichen bzw. eine Ausgleichsersatzzahlung zu leisten ist.

 

Es werden folgende Vorschläge unterbreitet:

·         Eichen entlang der Straße nach Grundshagen,

·         Heckenbepflanzung und Einzelbäume entlang des neuen Radweges nach Grundshagen

·         Lückenschließung entlang der Kreisstraße nach Grevesmühlen (Alleenzwischenpflanzung)

·         Hecke in Steinbeck

·         Schwarzer Weg in Grundshagen (Dorfstraße Richtung Kreisstraße)

 

Die Eigentumsverhältnisse sind vorab abzuprüfen.

 

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