28.07.2011 - 11 Beschluss zur Festsetzung eines Wahltermins für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Do., 28.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Bülow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Seitens der Gemeindevertretung wurde hinterfragt warum der Wahltermin so spät festgelegt wurde und nicht beispielsweise mit den Landtags- und Kreistagswahlen abgehalten werden kann. Frau Schultz erläutert sehr ausführlich die erforderliche Terminkette zur Vorbereitung einer Wahl. Demnach hätten diese Beschlüsse durch die Gemeindevertretung bereits im Juni gefasst werden müssen, um den Wahltermin 4. September für die Kreistags- und Landtagswahl erreichen zu können.
Herr C. Schmiedeberg bedauert, dass der ehemalige Bürgermeister die Wahl nicht vorbereitet hat und es somit zu dieser Verzögerung kommt.
Dann stellt Herr Schmiedeberg die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss:
Gemäß §§ 44 Abs. 10 und 45 LKWG M-V ist die Neuwahl des Bürgermeisters während der Wahlperiode durchzuführen Wenn eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister oder eine Ländrätin oder ein Landrat vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Eine ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt.
Auf der Grundlage des § 57 II i.V.m. § 6 II Kommunalwahlgesetz für das Land M-V wird der Termin der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf Sonntag, den 27.11.2011 festgesetzt. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am 11.12.2011 statt.
