06.06.2011 - 15 Genehmigung eines Außenstart- und Landeplatzes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Durch einen Stadtvertreter wird beantragt, diesen Tagesordnungspunkt vor dem Punkt 8 zu behandeln, da hierzu interessierte Bürger anwesend sind.

Die Stadtvertreten stimmen diesem Antrag zu.

 

Die anwesenden Bürger hinterfragen insbesondere die Lärmemissionen, die von dieser Anlage ausgehen werden. Seitens der Verwaltung wird der Standort erklärt und das Genehmigungsverfahren. Wert wird insbesondere darauf gelegt, dass die Genehmigung nur für 1 Jahr zutrifft.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stimmt dem Antrag der Interessengemeinschaft Motorschirm zu. Gleichzeitig wird die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel beauftragt, die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Landesluftfahrtbehörde zu fertigen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .13

Zustimmung:                                                        .13

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1974&TOLFDNR=54177&TOLFDNR=54177&selfaction=print