06.06.2011 - 12 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Es wird erläutert, dass ein gebührenfreier Strand in Steinbeck für das Stadtgebiet Klütz ausreichend ist. Demnach werden in Wohlenberg alle Strandbereiche gebührenpflichtig.

 

In der alten Satzung ist § 7 zu streichen. Die D-Mark Beträge unter § 6 ebenfalls. 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .13

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage