24.05.2011 - 6 Landesverordnung über die Europäischen Vogelsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Sachverhalt wird erläutert.

Herr Jung verweist auf ein Schreiben von Frau Ohse, die im Auftrage der Interessengemeinschaft Oberhof/Wohlenberg eine Stellungnahme das STAUN versandt hat. Herr Jung verliest den Inhalt des Schreibens.

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag zu. Für die Stadtvertretung sollte zugearbeitet werden, ob Auszüge aus der Stellungnahme von Frau Ohse zwecks Beseitigung des Anlegers mit eingearbeitet werden können. Dieses sollte bis zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung geklärte werden. Wenn dieses Thema in der SVV behandelt wird, sollte ein Ansprechpartner dabei sein, der die Sachverhalte fachkundig erläutert und die Auswirkungen benennen kann.   

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Umwelt empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.       Die Gemeinde befürwortet den Erlass einer Landesverordnung.

Die Gemeinde nimmt den Inhalt zur Kenntnis.

 

2.       Die Durchführung des Verfahrens stößt bei der Gemeinde auf Unverständnis. Nach der langen Zeitdauer für die EU-Schutzgebietsmeldung ist die kurze Zeit für den Erlass der Landesverordnung sehr fragwürdig. Diese kurze Abwicklung ist kaum mit der Kommunalverfassung vereinbar.

 

3.       Formal ist eine Beteiligung der Gemeinde nicht darstellbar. Die Vorbereitung über die Ausschüsse ist innerhalb der Frist unter Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Turnus nicht möglich. Der Beschluss durch die Gemeindevertretung ist jedoch für diesen Sachverhalt zwingend erforderlich und keine Aufgabe der Verwaltung.

 

4.       Die Gemeinde fordert, dass das „Gewirr“ an Schutzgebieten / Schutzgebiets-verordnungen soweit aufgegliedert wird, dass noch eine planerische Konfliktbewältigung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit möglich ist.

 

5.       Die Gemeinde bittet um Klarstellung zur weiteren Vorgehensweise für FFH-Verträglichkeitsprüfungen. FFH-Richtlinie gilt für Prüfungen fort. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des NatSchAG M-V ist eine Überarbeitung bzw. Anpassung der FFH-Hinweise M-V nicht erfolgt. Die Gemeinde bittet dringend darum und hierzu um entsprechende Stellungnahmen, wann mit einer Überarbeitung der FFH-Hinweise bzw. einer Anpassung an das NatSchAG M-V zu rechnen ist oder ob die Hinweise für nichtig erklärt werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage