05.05.2011 - 7.1 B-Plan Nr. 5 Wohlenberg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Durch das Planungsbüro Mahnel wird auf eine erste Änderung des B-Planes hingewiesen.

Im § 13 Baugesetzbuch wird auf ein vereinfachtes Verfahren hingewiesen. Die Baugrenze wird leicht vergrößert und die Firsthöhe von 8,00 Meter auf 8,50 Meter erhöht. In ihren Ausführungen weist Frau Sennewald darauf hin, dass in der Veröffentlichung auf ein vereinfachtes Verfahren dringend hingewiesen werden muss. Es wird empfohlen den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorzubereiten.

 

Festlegung:

Der Bauausschuss legt fest, dass die Änderung für die Beschlussfassung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzubereiten ist.