05.05.2011 - 5 Radweg - Beckerwitz - Kreuzung Gramko...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Zu diesem Punkt begrüßt Frau Bernier Herrn Dr. Wobschal vom gleichnamigen Ingenieurbüro.

Herr Dr. Wobschal informiert alle Anwesenden darüber, dass ein Vorgespräch mit Frau Schultz im Amt stattgefunden hat. Basis für die Zuarbeit waren Luftbilder. Hierzu wurde für die Erarbeitung ein Termin bei Herrn Bohm beim Landkreis wahrgenommen und die Idee vorgestellt. Aus Richtung Landesstraße LO 1 kommend, entlang der K 44 Richtung Beckerwitz soll ein ca. 1.300 Meter langer Radweg entstehen.

 

Es werden 2 Varianten zur Trassenführung vorgestellt.

1.       Variante: nördliche Seite ca. 300 Meter bis Beckerwitz

2.       Variante: auf der südlichen Seite bleiben und keinen Wechsel vornehmen, jedoch ist bei dieser Variante ein erheblicher Grunderwerb notwendig, dieses ist vorab zu prüfen

 

Der Landkreis in Person von Herrn Reppenhagen signalisierte Fördermöglichkeiten aus dem Programm Leader bzw. Ealer – Mittel. Eine Förderung könnte jedoch erst im Jahr 2013 gewährt werden. Durch den Landkreis wurden bereits Ausgleichsflächen teilweise berücksichtigt und ausgemessen. Der Grunderwerb entlang der Kreisstraße ist jedoch durch die Gemeinde durchzuführen.

 

Auf die Frage welche Kosten für die Gemeinde entstehen, wurde informiert, dass bisher keine Kosten für das Projekt ermittelt wurden.

 

In der Diskussion wird die Frage gestellt, ob die Gemeinde sich dieses Vorhaben leisten kann. Durch die Gemeinde ist ein Grundsatzbeschluss dazu zu fassen, welche Variante für die Trassenführung vorgesehen wird. Ein Antrag zur Förderung beim Landkreis könnte sofort gestellt werden. Das Ingenieurbüro hat vom Landkreis ein entsprechendes Formular bereits erhalten. Es sollten noch weitere Fördermöglichkeit abgefragt werden.

Herr Dr. Wobschal erklärt sich bereit, beim Land die Fördermöglichkeiten abzufragen.

 

Frau Bernier weist darauf hin, dass bereits für den Haushalt 2011 Mittel für diesen Radweg eingeplant sind. Der Landkreis sollte bei der Trassenführung einbezogen werden.

 

Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob für die Grundstückseigentümer als Anlieger Kosten für den Radwegebau entstehen. Die Anfrage sollte durch das Amt geklärt werden. vorbereiten.

 

Festlegung:

Es ist für die Gemeindevertretung ein Grundsatzbeschluss für den Radwegebau vorzubereiten. Durch das Ingenieurbüro werden in der 19. Kalenderwoche die Varianten nochmals aufgearbeitet. Durch das Amt sind die bei den Varianten zu erwerbenden Grundstücke und die Eigentümer zu ermitteln.

 

Frau Bernier bedankt sich für den Ausführungen bei Herrn Dr. Wobschal und verabschiedet ihn.