14.03.2011 - 14 B- Plan Nr. 19 Umgehungsstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Mahnel vom Planungsbüro erläutert sehr ausführlich den Sachverhalt und beantwortet die aufgeworfenen Fragen der Stadtvertreter. Angesprochen wurden hier besonders die Gehölzrodungen, der Radwegverlauf, das Biotop, die Heckenanpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen. Frau Schultz macht weitere Ergänzungen zur Ausgleichsmaßnahme „Rietenkoppel“.

 

Frau Palm gibt den Hinweis, dass zukünftig Maßnahmen wie z.B. Ausgleichspflanzungen rechtzeitig in den Ausschüssen beraten werden. 

 

Beschluss:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst einen satzungsändernden Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Klütz. Der Satzungsbeschluss wurde am 16.12.2010 gefasst. In Ergänzung des Beschlusses werden die Ausnahmegenehmigung der UNB vom 07.02.2011 und die Stellungnahme der UNB vom 01.02.2011 berücksichtigt.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 wird um das Datum des Bescheides und den Bezug auf den Bescheid vom 07.02.2011 ergänzt.

Die Stellungnahme der UNB wird ergänzend tabellarisch behandelt. Im Ergebnis ergeben sich zu berücksichtigende Belange. Die Belange werden gemäß Abwägung zur Stellungnahme in die Begründung eingearbeitet. Es ergibt sich zusätzlicher Ausgleichsumfang für Eingriffe im Bereich des Sportplatzes und Klarstellungen in Bezug auf die Anrechenbarkeit externer Maßnahmen und die Anwendbarkeit der Ausgleichszahlung.

Unter Berücksichtigung der Auswertung der zusätzlich eingegangen Belange wird die Abwägung für die Einarbeitung in das Satzungsexemplar beschlossen.

Eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde nicht als erforderlich angesehen, weil Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Es handelt sich lediglich um redaktionelle Ergänzungen zu bereits geführten Abstimmungen.

2.       Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Klütz. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, kann der Bebauungsplan nach Satzungsbeschluss rechtskräftig bekannt gemacht werden.

3.       Der Bebauungsplan Nr. 19 ist erneut öffentlich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo und wann Einsicht in die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 genommen werden kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass nur diejenigen die Möglichkeit der Normenkontrolle wahrnehmen können, die fristgemäß ihre Stellungnahmen/Anregungen zum Plan vorgebracht haben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .13

Zustimmung:                                                        .13

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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