17.04.2007 - 2 Mehrkosten für Baumpflegearbeiten in der Gemein...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Böldt informiert, dass Frau Richter und Herr Gromm darum baten, dass zu dieser Angelegenheit eine erneute Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung erfolgen kann. Frau Richter und Herrn Gromm wird daraufhin Rederecht erteilt.

 

Zunächst erläutern Herr Böldt und Frau Höhne, warum in der Gemeindevertretung die Zahlung des Mehrkostenbetrages an Herrn Franiel abgelehnt wurde. Durch das Amt wurden Vergleichsverhandlungen mit Herrn Franiel ohne Wissen der Gemeinde geführt. Der Finanzausschuss hatte sich im Vorfeld ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass Herrn Franiel nicht mehr als der Angebotspreis zu zahlen ist. Die Verfahrensakte, die Frau Höhne in Kopie zur Gemeindevertretersitzung mitgebracht hatte, wurde von mehreren Gemeindevertretern eingesehen. Dabei ist ein Schreiben des Amtes aufgefallen, welches zum Inhalt hat, dass der Vergleich durch das Amt Klützer Winkel angenommen wird. Diese Kompetenzüberschreitung des Amtes wurde durch alle Gemeindevertreter massiv gerügt.

Die Gemeindevertreter waren sich im Unklaren darüber, ob der Vergleich rechtlich angenommen wurde. Die Gemeindevertreter verlangen eine In-Regressnahme des Amtes, da es durch das Fehlverhalten eines Amtsmitarbeiters und/oder mehrerer Amtsmitarbeiter zu einer Entscheidung gekommen ist (Annahme des Vergleiches), die nicht im Willen der Gemeinde lag. Die Gemeindevertretung hatte danach die Zahlung des Mehrkostenbetrages abgelehnt, so dass eine Zahlung des Betrages – trotz ggf. erfolgter rechtswirksamer Vergleichsannahme – durch die Gemeinde Zierow nicht erfolgen wird.

 

Frau Richter und Herr Gromm geben Informationen zur Ausschreibung, zur Vergabe und zur Endabrechnung von Baumpflegearbeiten. Im weiteren Verlauf gehen sie auf den konkret hier vorliegenden Sachverhalt ein.

 

Herr Franiel hat Mehrleistungen (Knöterich und Baumlaub) für die Baumsanierung beantragt, die nicht mit im Angebot enthalten waren. Nach Aussagen von Herrn Gromm, können Mehrkosten lt. VOB beantragt werden. Frau Richter und Herr Gromm haben sich hierzu an eine Rechtsauskunft (Anwalt) gewandt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen. Aus der Prüfung heraus wurde ein Vergleich vorgeschlagen und Herrn Franiel die Summe von 800,00 Euro angeboten. Die Vergleichssumme wurde von Herrn Franiel angenommen. 

 

Herr Schmidt-Hahn gibt rechtliche Hinweise zum Sachverhalt.

 

Herr Böldt bedankt sich bei Frau Richter und Herrn Gromm für die Sachverhaltsdarstellung. Frau Richter und Herr Gromm verlassen um 19.15 Uhr den Sitzungssaal.