15.01.2007 - 7 Zustimmung zur Entwurfs - Genehmigungsplanung "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Sawiaczinski, Peter
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Mo, 15.01.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- Peter Sawiaczinski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
An der Sitzung nehmen der Zweckverband Wismar aus Lübow und das Büro ITS teil . Seitens des Zweckverbandes wird vorgeschlagen, dass gemeinsam zwischen Gemeinde und Zweckverband der Bereich:
- Kreuzungsbereich bis Bauende Gemeindezentrum – ausgebaut wird. Dort muss eine Schmutzwasserleitung verlegt werden.
- Im Bereich – Kreuzungsbereich bis zur Lindenstraße – im Gehwegbereich durch den Zweckverband eine Wasserleitung verlegt wird.
- Die Hausanschlüsse für den zukünftigen B-Plan Nr. 9 –Dorfmitte- müssen im Zuge der Straßenbaumaßnahme bereits verlegt werden.
Durch diese zusätzlichen Maßnahmen verändert sich die Kostenschätzung. Es muss eine Kostenteilungsvereinbarung mit dem Zweckverband ausgehandelt werden.
Vor Baubeginn sind mit den benachbarten Grundstückseigentümern Gespräche zu führen, da sich die Zäune der Privatgrundstücke weitgehend im öffentlichen Bereich befinden. Diese müssen zu Lasten der Grundstückseigentümer zurückgesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow stimmt der Entwurfs - / Genehmigungsplanung für den Neubau der Straße „Im Dorfe“ zu. In die Planung sind einzufügen, Baumaßnahmen durch den Zweckverband:
- Verlegung der Schmutzwasserleitung vom Kreuzungsbereich bis zum Bauende Gemeindezentrum
- Verlegung einer Trinkwasserleitung im Gehwegbereich vom Kreuzungsbereich bis zur Lindenstraße
- Verlegung der Schmutzwasserhausanschlüsse für die Erschließung des zukünftigen B-Planes Nr. 9
Die Kosten sind seitens des Büros ITS im Zusammenarbeit mit dem Zweckverband zu überarbeiten. Nach Vorlage der Kosten wird eine Kostenteilungsvereinbarung mit dem Zweckverband vorbereitet. Diese bedarf eines gesonderten Beschlusses durch die Gemeindevertretung.