13.12.2006 - 14 Abschluss eines Vertrages zur Wartung und Repar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kohl weist daraufhin, dass in der Beschlussvorlage die Laufzeit fehlt. Nach Empfehlung des Bauausschusses sollte die Laufzeit auf 1 Jahr beschränkt werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt nach Ausschreibung entsprechend des Vergabevorschlages der Verwaltung mit der Firma Elektro Möller GmbH einen Wartungsvertrag zur Reparatur der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Zierow. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 1 Jahr haben. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die angebotenen Einheitspreise des Angebotes haben für die Laufzeit des Vertrages Gültigkeit.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                .8

davon anwesend:                                .7

Zustimmung:                                         .7

Ablehnung:                                           .0

Enthaltung:                                            .0

Befangenheit:                                        .0        

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