20.11.2006 - 7 Abschluss eines Vertrages zur Wartung und Repar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Sawiaczinski, Peter
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Mo, 20.11.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- Peter Sawiaczinski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Bauausschuss bespricht den Werdegang dieser Auftragsvergabe und der Beschlussvorlage. Folgende Dinge werden angesprochen:
- Ausschreibungsunterlagen – Leistungstexte wurden nicht mit dem Bauausschuss abgestimmt. Dazu erläutert Herr Sawiaczinski, dass das Leistungsverzeichnis mit einem Planungsbüro für Elektroanlagen abgestimmt worden ist. Es wird in diesem Zusammenhang bemängelt, dass im Ausschreibungstext – Ersatzbeschaffung der Gläser für die Leuchten im Strandweg fehlen.
Das Bauamt wird deshalb beauftragt, über Direkthandel oder über Elektriker abzufragen, welche Variante für die Gemeinde Zierow kostengünstiger ist.
- Sachverhalt: Beteiligung der Elektrofirma Kopitz
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Firma Kopitz nicht beteiligt wurde. Im Zuge dieser Auftragsvergabe wird dieser Sachverhalt vernachlässigt.
- Die Bauausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben sollte.
Der Beschuss wird so gefasst, wie der Bauausschuss ihn bereits in der Sitzung am 11.09.2006 gefasst hat und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow.
Die Gemeindevertretung beschließt nach Ausschreibung entsprechend des Vergabevorschlages der Verwaltung mit der Firma Elektro Möller GmbH einen Wartungsvertrag zur Reparatur der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Zierow ab dem 01.01.2007.
Der Vertrag soll eine Laufzeit von 1 Jahr haben. Dieser Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die angebotenen Einheitspreise des Angebotes haben für die Laufzeit des Vertrages Gültigkeit.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.