27.09.2006 - 15 Abschluss eines Vertrages zur Wartung und Repar...

Beschluss:
abgelehnt
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Zunächst wird von den anwesenden Gemeindevertretern stark kritisiert, dass die Ausschreibung nicht – wie festgelegt – vorher dem Bauausschuss vorgelegt wurde. Zudem sollten mehrere Firmen aus der Region – beispielsweise Elektro Kopitz – einbezogen werden. Auch dies ist hier nicht erfolgt. Des weiteren fehlt die Angabe zur Laufzeit.

 

Gerügt wird außerdem, dass immer noch die Auskunft fehlt, ob die Firma Hünemörder gegen die Gemeinde Zierow ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt nach Ausschreibung entsprechend des Vergabevorschlages der Verwaltung mit der Firma Elektro Möller GmbH einen Wartungsvertrag zur Reparatur der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Zierow. Der Vertrag soll eine Laufzeit von .... haben. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die angebotenen Einheitspreise des Angebotes haben für die Laufzeit des Vertrages Gültigkeit. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                .8

davon anwesend:                                .6

Zustimmung:                                         .0

Ablehnung:                                           .5

Enthaltung:                                            .1

Befangenheit:                                        .0        

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