11.09.2006 - 10.5 Oberflurhydrant

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Dem Bauamt liegt ein Schreiben des Ing.-büros Strom vor, dass die Gemeinde für die Beauftragung und Übernahme der Kosten für die Aufstellung einer Oberflurhydranten im Bereich Strandstraße/Reiterhof verantwortlich ist.

 

Festlegung:

Der Bauausschuss legt fest, dass eine Beauftragung auf Kosten der Gemeinde nicht erfolgen soll.