27.06.2006 - 7 Außenbereichssatzung für die Ortslage Kusso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gast: Herr Herzog – Planungsbüro Mahnel, Frau Kumbernuss – Bauamt

 

Herr Knuth informiert über den Sachverhalt. In der anschließenden Diskussion wird auf folgende Punkte hingewiesen:

-         gestalterische Festsetzungen, Stand der Gebäude, Planentwurf und Begründung.

 

Vor dem 13.07.2006 soll ein Ortstermin hierzu stattfinden.

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Beschluss:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Moor-Rolofshagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung.

In die Außenbereichssatzung wird die gesamte Ortslage von Kussow einbezogen. Die Bereichsgrenzen sind der Anlage zu entnehmen.

 

2.       Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Bürger sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Moor Rolofshagen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung.

 

4.       Die Behörden sind analog § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

5.       Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

6.       Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Das Vorhaben ist umweltverträglich.

 

7.       Vor Auslegung der Außenbereichssatzung müssen die gestalterischen Festsetzungen mit den Eigentümern abgestimmt werden, um die Vorstellungen der Gemeinde und Anwohner/Eigentümer zu berücksichtigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                . 6

davon anwesend:                                . 5

Zustimmung:                                         . 5