27.06.2006 - 7 Außenbereichssatzung für die Ortslage Kusso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Moor-Rolofshagen
- Datum:
- Di., 27.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- M. Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Gast: Herr Herzog Planungsbüro Mahnel, Frau Kumbernuss Bauamt
Herr Knuth informiert über den Sachverhalt. In der anschließenden Diskussion wird auf folgende Punkte hingewiesen:
- gestalterische Festsetzungen, Stand der Gebäude, Planentwurf und Begründung.
Vor dem 13.07.2006 soll ein Ortstermin hierzu
stattfinden.
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Moor-Rolofshagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der
Außenbereichssatzung.
In die Außenbereichssatzung wird die gesamte Ortslage
von Kussow einbezogen. Die Bereichsgrenzen sind der Anlage zu entnehmen.
2.
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Bürger sind am Aufstellungsverfahren
zu beteiligen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Moor Rolofshagen billigt die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
4.
Die Behörden sind analog
§ 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5.
Die Öffentlichkeit ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
6.
Eine Umweltprüfung ist
nicht erforderlich. Das Vorhaben ist umweltverträglich.
7.
Vor Auslegung der
Außenbereichssatzung müssen die gestalterischen Festsetzungen mit den
Eigentümern abgestimmt werden, um die Vorstellungen der Gemeinde und
Anwohner/Eigentümer zu berücksichtigen.
