Beschlussvorlage - BV/12/22/284

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Steigerung der Qualität und des Erholungswertes für Einwohner und Gäste, ist die Weiterentwicklung des Küstenschutzwaldes zu einem Erholungswald angedacht.

Aufbauend auf die vorhandenen Strukturen (zum Beispiel bestehende Terrainkurwege, bereits vorhandene und oft genutzte Fitnessgeräte), Erweiterung der Angebote für zielgerichtete Maßnahmen im Gesundheitstourismus, strebt die Kurverwaltung die Weiterentwicklung des Küstenschutzwaldes zu einem Erholungswald an.

Hier steht die Kurverwaltung im engen Austausch mit dem Bäderverband und der Landesforst, die das Projekt unterstützen.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen die Einrichtung und Entwicklung eines Erholungswaldes im Küstenschutzwald zu beschließen.

 

  1. Die Kurverwaltung wird beauftragt in Zusammenwirken mit den zuständigen Forstbehörden eine entsprechende Satzung bzw. Verordnung zu erarbeiten und im Anschluss daran ein Nutzungskonzept für die Ausweisung eines Erholungswaldes zu erstellen. 

 

  1. Für die materielle Sicherstellung der Entwicklungsvorhaben sind Fördermittel zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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