Beschlussvorlage - BV/10/22/094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Zierow, Herr Franz-Josef Boge, hat mit Schreiben vom 12. Mai 2022 mitgeteilt, sein Amt niederzulegen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in der Sitzung am 23. Mai 2022 den Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis beschlossen.

 

Aus diesem Grund sind durch den Gemeindewahlleiter gemäß § 44 Abs. 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) die Vorbereitungen zur Durchführung einer Wahl aus besonderem Anlass durchzuführen. Laut § 45 Abs. 3 LKWG M-V muss die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin spätestens fünf Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit (Beschluss über den Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis) stattfinden.

 

Die Vertretung (Gemeindevertretung Zierow) hat gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V den Tag dieser Wahl zu bestimmen. Der ehrenamtliche Bürgermeister / die ehrenamtliche Bürgermeisterin wird gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V für den Rest der Wahlperiode gewählt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Zierow beschließt gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V als Tag für die Durchführung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin den 11. September 2022.

 

Der Termin für eine mögliche Stichwahl ist gemäß § 3 Abs. 4 LKWG M-V der 25. September 2022.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die Kosten werden durch die Gemeindewahlbehörde (Amt Klützer Winkel) getragen.

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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