Beschlussvorlage - BV/12/22/283

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

    

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen plant für das Jahr 2022/ 2023 Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen im Gemeindegebiet.

 

Der Kreisverkehr in der Klützer Straße in Boltenhagen welcher im Jahr 1996 erbaut wurde, ist in den letzten Jahren notdürftig instandgesetzt worden und weißt erhebliche Mängel auf.

Bei einer Begehung mit einem Planungsbüro und einer Baufirma für Straßenbaumaßnahmen wurde eingeschätzt, dass der Kreisverkehr näher zu untersuchen ist.

Mängel sind dadurch aufgetreten, dass durch einen längeren Zeitraum die Fugen zwischen den Pflastersteinen im Innenbereich der Fahrbahn durch Niederschlagswasser ausgespült wurden. Dadurch werden in einigen Bereichen die Pflastersteine gelockert.

Der Unterboden ist dadurch nicht mehr ausreichend tragfähig. 

Um die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird empfohlen den Kreisverkehr grundhaft instand zu setzen.

 

Für die Realisierung und Umsetzung dieser Maßnahme ist es notwendig, ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen und die Planungsleistung Leistungsphase 1-9, gem. HOAI auszuschreiben. 

 

Dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen.

 

    

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

für den Kreisverkehr in der Klützer Straße in Boltenhagen, Planungsleistungen 1-9 auszuschreiben.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Über den Haushalt, mit vorhandenen Mitteln aus derzeitig nicht realisierbaren Straßenbaumaßnehmen.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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